Die studentische Rechtsberatung wurde ermöglicht durch die Einführung des RDG vor einigen Jahren und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.Das Konzept ist sowohl für die beratenden Studierenden, die ihr theoretisches Wissen in der Praxis anwenden möchten, als auch für jene von Vorteil, die sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht leisten können. Vorbild für die studentischen Rechtsberatungsstellen in Deutschland sind die Law Clinics in anderen Ländern, insbesondere den USA, wo sich das Angebot seit Jahrzehnten bewährt.
Jan Gero Alexander Hannemann ist Bundesvorsitzender/Präsident des Bundes Studentischer Rechtsberater.
Georg Dietlein ist Vorstandsmitglied des Bundes Studentischer Rechtsberater.