Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, WestfÃĪlische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen (Abteilung Recklinghausen), Sprache: Deutsch, Abstract: Kommunale Finanzverwalter glaubten anfangs der 90er Jahre â zunÃĪchst in den Niederlanden, ab 1995 auch in Deutschland â ein Mittel der wundersamen Geldvermehrung gefunden zu haben, das ihnen helfen kÃķnnte, die immer akuter werdenden FinanznÃķte ihrer StÃĪdte und Gemeinden1 zu lindern. Die Rede ist vom so genannten USCross- Border-Leasing. Bundesweit haben mittlerweile etwa 200 StÃĪdte2 Cross-Border-LeasingvertrÃĪge mit privaten US-Investoren abgeschlossen, die den maroden Gemeindekassen zu einem warmen Geldregen aus den USA verhalfen. Im Gegenzug wurden Messehallen, Schulen, Schienennetze und StraÃenbahnen, Kanalisationen und MÞllverbrennungsanlagen, KlÃĪrund Heizkraftwerke in die USA verpachtet. In die Ãķffentliche Diskussion geriet das Finanzierungsmodell allerdings erst ab dem Jahr 2001, als die Zahl der Cross-Border- LeasingvertrÃĪge deutlich anstieg. So gibt es inzwischen allein in Nordrhein-Westfalen auf kommunaler Ebene 19 abgeschlossene LeasinggeschÃĪfte dieser Art, die den beteiligten StÃĪdten einmalige Einnahmen in HÃķhe von 345,5 Millionen Euro erbrachten3. So wurden zum Beispiel die Dortmunder Westfalenhalle und die KÃķlner StraÃenbahnen vermietet und dann zurÞckgeleast. Zu weiterer PublizitÃĪt verhalfen dieser Finanzierungsform besonders spektakulÃĪre Leasingobjekte wie das MÞnchner Rathaus, das zeitweise als Gegenstand eines Cross-Border-Leasingvertrages in ErwÃĪgung gezogen wurde. In der EinschÃĪtzung und Bewertung des Cross-Border-Leasing schieden sich indes sehr schnell und nachhaltig die Geister. Die Fronten von BefÞrwortern und Gegnern scheinen sich zunehmend zu verhÃĪrten: Erblickt die eine Seite darin eine âattraktive MÃķglichkeit zur ErschlieÃung neuer Finanzmittel fÞr die Ãķffentliche Handâ4, vermag die andere nur âdirty tricksâ5 zu erkennen. Eine vorurteilsfreie und sachliche Beurteilung stellen diese Extrempositionen sicherlich nicht dar. Eine solche wÃĪre aber um so wichtiger und notwendiger, als das Cross-Border-Leasing mit Vertragslaufzeiten bis zu 100 Jahren noch lange Gegenstand kommunaler Haushaltspolitik sein wird. [...] 1 Auf deutscher Seite kÃķnnen nicht nur StÃĪdte und Gemeinden, sondern auch BundeslÃĪnder, ZweckverbÃĪnde, kommunale Unternehmen, Bundesunternehmen oder private Unternehmen Vertragspartei von US-Cross-Border-Leasingtransaktionen sein. 2 Vgl. FAZ vom 25.02.2003 Nr. 47 S. 1. 3 Vgl. Ebenda, S. 4. 4 Vgl. Laudenklos/Pegatzky (2002), S. 1306. 5 Vgl. RÞgemer (2002), www.oeko-net.de/kommune/kommune02-02/zzruegem.htm.
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